Kulturlotse

Was soll sein, wenn ich nicht mehr bin? Vorsorge für den Sterbefall

Donnerstag, 26. März 2015
Rechtsanwalt Dr. K.H. Belser erklärt, was es im Vorwege zu bedenken gilt, um seine Angelegenheiten im Todesfall geregelt zu haben, um z.B. Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Wann sollte man einen Testamentsvollstrecker einsetzen? Wie bedenkt man Menschen, die keine nahen Familienangehörige sind? Welche Besonderheiten ergeben sich durch Verwandtschaftsverhältnisse in Patchwork-Familien?

Desweiteren spricht er über Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit vor dem Todesfall und die Möglichkeit im Rahmen einer Patientenverfügung festzulegen, in welcher Form man sich noch medizinische Hilfe wünscht, wenn der Todeszeitpunkt naht.

Beginn der Veranstaltung: 19:00 Uhr

Quelle: www.sasel-haus.de

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