Kulturlotse

Assistenz und Peer Counseling: 2 Bausteine auf dem Weg zur Umsetzung von Menschenrechten

Dienstag, 8. Dezember 2020
ANMELDUNG ERFORDERLICH!

Catharina Wesemüller, Peer Counselorin ISL, Hamburg

Öffentliche Vorlesung im Rahmen des Allgemeinen Vorlesungswesens
Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) stellt entgegen landläufiger Meinung keine Sonderrechtskonvention dar. Vielmehr handelt es sich um die Konkretisierung und Spezifizierung der allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten bestehender Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen aus der Perspektive von Behinderung.
Nach über elf Jahren ihrer rechtlichen Geltung in Deutschland ist es an der Zeit nachzufragen, wie der Stand der Umsetzung der UN-BRK ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Menschenrecht der Inklusion in der Bildung. Mit dem Inklusionsbegriff verbindet sich aus der Perspektive von Disability Studies das Querschnittanliegen der „vollen und wirksamen Partizipation“ unter Berücksichtigung der in Art. 3 UN-BRK weiter aufgeführten allgemeinen Grundsätze wie das Recht auf Selbstbestimmung, Anti- resp. Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit, Wahrung der kulturellen Identität. Betrachten wir Inklusion als ein Menschenrecht, das für alle Menschen gilt, dann muss Inklusion als entstigmatisierende, dekategorisierende Praxis auch Offenheit für andere marginal gestellten Subjektmarkierungen und Perspektiven erzeugen, die von diskriminierenden oder/und ausgrenzenden Praxen im Bildungsbereich gleichermaßen bedroht sind. Um den Diversitätsanspruch eines menschenrechtsbasierten Inklusionsbegriffes also gerecht werden zu können, ist daher die Berücksichtigung des Konzepts der Intersektionalität grundlegend.
Was wurde erreicht und wo besteht in politischer, struktureller gleichwie inhaltlicher/(inter-) disziplinärer Perspektive weiterer Handlungsbedarf?
Die Vorträge weisen auf die Vielschichtigkeit eines Bildungsbegriffes hin, dessen Maßstab die Achtung der Menschenrechte ist. Sie fordern ein Denken ein, das nicht nur Behinderung, sondern jegliche Form von Differenz mehrdimensional versteht und hierarchisierende Dichotomien resp. auf ihnen basierende kategorialen Zuschreibungen vermeidet und dem Egalisierungsprinzip des Menschenrechts auf Inklusion im Sinne von Partizipation theoretisch wie praktisch Anerkennung zollt. An der Schnittstelle von diakonischer und akademischer Theologie wird sich zudem schwerpunktmäßig mit der Frage beschäftigt, wo Menschenrechte ihren Ort und ihre Bedeutung in der Kirche, Theologie und Diakonik haben und welche Konsequenzen sich daraus ableiten
Die Veranstaltung findet ausschließlich in digitaler Form als Videokonferenz statt. Für alle Studierenden der Hamburger Hochschulen gleichwie interessierten Bürger*innen der Stadt besteht die Möglichkeit, sich für die einzelnen Sitzungen der Vortragsreihe anzumelden. Alle Vorträge werden von Schriftdolmetscher*innen gedolmetscht.

Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Veranstaltung!

Veranstaltungszeit: 18:00 bis 19:30

Quelle: www.zfw.uni-hamburg.de

Online

Die Veranstaltung findet an mehreren Orten statt. Die genauen Adressen stehen entweder in der Beschreibung oder können der dort verlinkten Veranstaltungsseite entnommen werden.

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