Nationale Gesellschaften konstituieren sich wesentlich über die Ausweitung der Beteiligung und die Begrenzung der Zugehörigkeit. Wer zugehörig ist, kann sich beteiligen. Im nationalistischen Extremfall kann gelten: Wer dazugehört, ist immer schon beteiligt.
Im nationalsozialistischen Deutschland versprach der Begriff der Rasse die Wiederherstellung einer natürlichen Eindeutigkeit der hierarchischen (Zu-)Ordnung. Gepaart mit einem Erlösungsantisemitismus wurden die Behauptung der Klarheit und der Mythos der Reinheit mit der Vorstellung der Notwendigkeit der faktischen Herstellung der Herrschaft der reinen Rasse verbunden.
Die rechtliche Institutionalisierung von Rasse und Erlösungsantisemitismus überlebte den gewalttätigen Versuch ihrer Herstellung nicht. Auch das Konzept des Nationalstaats veränderte sich allmählich. Gleichwohl blieben Rassismus und Antisemitismus erhalten. Wie lassen sich ihre Realität und Dynamik im Kontext postsouveräner Nationalstaaten beschreiben und verstehen?
PD Dr. Ulrich Bielefeld ist Mitarbeiter am Hamburger Institut für Sozialforschung und war dort langjähriger Arbeitsbereichsleiter; außerdem ist er Privatdozent am Institut für Soziologie der TU Darmstadt. Mehrere Auslandsaufenthalte, u.a. an der Universität Haifa und am MSH, Paris. Arbeiten und Veröffentlichungen zur Migrationssoziologie, zu neuen Formen des Rassismus, zur politischen Soziologie des Nationalstaates und der Kollektivität.
Vortrag in der Reihe " Rasse, Antisemitismus, Sexualität. Geschichte und Nachwirkungen der Nürnberger Rassengesetze 1935-2015", eine Kooperation des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden (IGDJ) mit dem Hamburger Institut für Sozialforschung (HIS)
Beginn der Veranstaltung: 18:30 Uhr
Quelle:
www.his-online.de