Zum Umgang mit "Rassenschande" in den besetzten Gebieten
Mit den Nürnberger Gesetzen wurden sexuelle Kontakte von jüdischen und nicht-jüdischen Menschen im Deutschen Reich unter Strafe gestellt. Das Militärstrafgesetzbuch dehnte das "Rassenschande"-Verbot zudem auf die Front und die besetzten Gebiete aus. Heute gibt es die Vorstellung, diese Gesetze seien konsequent befolgt und durchgesetzt worden. Dagegen zeigen historische Quellen, dass die NS-Ideologie keineswegs deckungsgleich mit den Interessen der Soldaten war. Während des Krieges in Polen und der Sowjetunion übten viele von ihnen sexuelle Gewalt gegen Jüdinnen aus. Dies wurde von der Militärführung weitgehend toleriert. Wie lässt sich heute über diesen Teil der Geschichte sprechen? Und welche Bedeutung hatte der Straftatbestand "Rassenschande" im Kriegsgebiet im Vergleich zum Reich?
Dr. Regina Mühlhäuser ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur und Koordinatorin der "International Research Group Sexual Violence in Armed Conflict" (SVAC). Ihre Forschungsinteressen umfassen Sexualität und Gewalt im Krieg, Gender und Sexualität im Nationalsozialismus, Geschichte des Internationalen Strafrechts und Erinnerungspolitik in Europa und Asien
Vortrag in der Reihe " Rasse, Antisemitismus, Sexualität. Geschichte und Nachwirkungen der Nürnberger Rassengesetze 1935-2015", eine Kooperation des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden (IGDJ) mit dem Hamburger Institut für Sozialforschung (HIS)
Beginn der Veranstaltung: 18:30 Uhr
Quelle:
www.his-online.de