Der lange Nachhall von Staatenlosigkeit als Verlusterfahrung
Die Jüdinnen und Juden, die mit den gesetzgeberischen Schritten von 1933, 1935 und 1941 ausgebürgert wurden, sollten nach Ansinnen der Alliierten möglichst rasch wieder deutsche Staatsangehörige werden. Diese automatische Wiedereinbürgerung wurde nach Gründung der Bundesrepublik nicht durchgesetzt - und dies auch auf Drängen zahlreicher Betroffener. Die Frage der nationalen Zuordnung Staatenloser spielte schon in den Diskussionen um die alliierte Repatriierungspolitik gegenüber den jüdischen Displaced Persons eine Rolle. Im Vortrag soll es um die Nachwirkungen der NS-Ausbürgerungspolitik gehen, es wird zu zeigen sein, wie die rechtlichen Unsicherheiten aus Kriegs- und Nachkriegszeit sich bis weit in die juristische Praxis und den gesellschaftlichen Diskurs der Bundesrepublik hinein fortsetzen. Staatenlosigkeit blieb damit ein Thema lange nach Aufhebung der NS-Ausbürgerungsgesetze.
Dr. Miriam Rürup ist seit 2012 Direktorin des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden. Sie hat in Göttingen, Berlin und Tel Aviv studiert und wurde mit einer Arbeit über jüdische Studentenverbindungen an deutschen Universitäten (1886-1937) promoviert. Vor ihrem Wechsel nach Hamburg war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Historischen Institut in Washington, DC.
Vortrag in der Reihe " Rasse, Antisemitismus, Sexualität. Geschichte und Nachwirkungen der Nürnberger Rassengesetze 1935-2015", eine Kooperation des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden (IGDJ) mit dem Hamburger Institut für Sozialforschung (HIS)
Beginn der Veranstaltung: 18:30 Uhr
Quelle:
www.his-online.de