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Ein Vortrag von Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner (Universität Rostock)
Das Grundgesetz verspricht die Gleichberechtigung der Geschlechter. Sind damit alle Geschlechter gemeint? Wie wird dieses Versprechen eingelöst in einer Gesellschaft, in der Gleichstellungsanliegen teils als konkurrierend verhandelt werden?
Während klassische Frauenförderung darauf abzielt, strukturelle Benachteiligungen zu überwinden, fordert geschlechtliche Vielfalt darüber hinaus neue Formen der rechtlichen und gesellschaftlichen Anerkennung. In Zeiten, in denen Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung zunehmend unter Druck geraten, finden sich Frauenförderung und geschlechtliche Vielfalt in einer Spannungslage wieder, wie zuletzt in der Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz deutlich wurde. Der Vortrag beleuchtet dieses Spannungsfeld aus verfassungsrechtlicher Perspektive und plädiert für eine Gleichstellungspolitik, die nicht trennt, sondern verbindet.
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Universität Rostock. Sie studierte Rechtswissenschaft und im Nebenfach Genderkompetenz in Hamburg. 2020 wurde sie mit einer Arbeit zum Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung bei Prof. Dr. Ulrike Lembke an der Universität Hamburg promoviert. Für diese Arbeit wurde sie mit mehreren Preisen ausgezeichnet – unter anderem mit dem Elise-Reimarus-Preis der Akademie der Wissenschaften in Hamburg.
Dana-Sophia Valentiner forscht zum Verfassungsrecht, insbesondere zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Gleichheitsrechten und Diskriminierungsverboten. Von Januar bis März 2025 verbrachte sie einen Forschungsaufenthalt am Centre for Socio-Legal Studies an der University of Oxford/UK. Seit 2021 ist sie Young Academy Fellow der Akademie der Wissenschaften in Hamburg.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.
Für die Teilnahme im Baseler Hof ist eine Anmeldung erforderlich unter veranstaltungen@awhamburg.de
Sie erhalten von uns eine Bestätigung.
Beginn der Veranstaltung: 19:00 Uhr
Quelle:
www.awhamburg.de