Kulturlotse

Theaterstück „Neunzehn Eins Neunzehn Neunzehn“

Donnerstag, 11. April 2019
Kultur und Justiz und der Deutsche Juristinnenbund e. V., Landesverband Hamburg laden Sie und Ihre Freunde herzlich ein zu dem Theaterstück:

„Neunzehn Eins Neunzehn Neunzehn“

Das Theaterstück „Neunzehn Eins Neunzehn Neunzehn“ von F. Thomas Gatter beschäftigt sich mit der Durchsetzung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren und den ersten gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen und freien Wahlen in Deutschland: Es versetzt uns an einen bedeutenden historischen Tag, den 19.01.1919.

Bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung sind erstmals Frauen stimmberechtigt. Und das Recht auch zu kandidieren macht ihnen den Weg frei in die Parlamente. Millionen von Frauen beteiligen sich an diesen ersten demokratischen Wahlen in Deutschland.
Eine Stunde des Triumphes für die Juristin und Frauenrechtlerin Anita Augspurg.

Wir freuen uns auf die Schauspielerin Birgit Scheibe als Anita Augspurg und die Musikerin Karin Christoph. Begleitet wird das Theaterstück von einem eigens für diesen Abend eingerichteten Projektchor des Goldkehlchensyndikats.

Der Eintritt ist frei.
Über eine Spende vor Ort würden wir uns sehr freuen.

Es erwartet Sie ein kleiner Umtrunk

Beginn der Veranstaltung: 19:00 Uhr

Ort:
in der Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes (Anbau)
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg

Quelle: richterverein.de

Landgericht Hamburg - Ziviljustizgebäude
Sievekingplatz 1
20355
Hamburg (St. Pauli)

150m Sievekingplatz
200m Johannes-Brahms-Platz
300m Messehallen
350m Handwerkskammer
400m Dragonerstall
550m U Feldstraße
600m Feldstraße (Heiligengeistfeld)

200m Ein Parkplatz bei "Karolinenstraße 1"
250m Zwei Parkplätze bei "Johannes-Brahms-Platz 1"
250m Ein Parkplatz bei "Karolinenstraße 4"

Für einen möglichst einfachen barrierefreien Zugang steuern Sie bitte den an der Glacischaussee gelegenen Parkplatz beim Ziviljustizgebäude an. Folgen Sie dort der Beschilderung durch den Torbogen, der in das vordere, zum Sievekingplatz 1 hin gelegene Gebäude („Haus A“) integriert ist. Überqueren Sie den ersten Innenhof bis zu einer weiteren Tordurchfahrt. Dort gelangen Sie –ebenfalls ausgeschildert – links über eine Rampe in das Sockelgeschoss des Hauses zum Aufzug. Barrierefreier Übergang zwischen Haus A und Haus B: über die Rampe, die vom 1. Stockwerk Haus A in das 2. Stockwerk von Haus B führt. Barrierefreie WCs: Raum A 040; Raum B 239.

Textquelle der Angben:
justiz.hamburg.de

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