Kaum eine Behörde hat im Fall der rechtsterroristischen Serienmorde des "NSU" so sehr versagt wie der Verfassungsschutz. Eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden oder ein zentrales V-Leute-Register werden die dabei zutage getretenen Probleme gewiss nicht lösen können. Im Kern geht es um die Frage der Existenzberechtigung eines Inlandsgeheimdienstes, der weltweit seinesgleichen sucht.
Denn der bundesdeutsche "Verfassungsschutz" ist ein Kind des Kalten Krieges und ohne die Ideologie der "streitbaren Demokratie" und ihrer "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" nicht zu verstehen. Er wurde der institutionelle Arm eines Demokratieschutzes, der bis heute auf Prävention fixiert ist. Doch die deutsche Demokratie ist längst dazu in der Lage, politisch abweichendes Verhalten zu integrieren. Soweit es um die Aufklärung und Verhütung von politisch motivierten Straftaten geht, ist seit eh und je der kriminalpolizeiliche Staatsschutz zuständig. Wo gesinnungsbezogener Verfassungsschutz war, sollte stattdessen ein gefahrenbezogener Republikschutz praktiziert werden.
Dr. Horst Meier ist Autor und Jurist.
Moderation: Dr. Wolfgang Kraushaar, Politikwissenschaftler im Hamburger Institut für Sozialforschung
Ort: Hamburger Institut für Sozialforschung, Mittelweg 36, 20148 Hamburg
Beginn: 19 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Eintritt: frei
Dritter Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe "Rechtsterrorismus und Staat"
19 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Quelle:
www.his-online.de