Phänomenologie normativer Praktiken entwickelt, die einige verbreitete Verengungen des Normbegriffs in Frage stellt. Im zweiten Schritt gilt es zu klären, ob sich diese Phänomene begrifflich wieder einfangen lassen, also nicht zu einem beliebigen Begriff von Norm führen. Der dritte Schritt ist eine Rückkehr zur Frage nach dem "Sollen". Hat eine beschreibend ansetzende Modellierung sozialer Normen etwas zur Rechtfertigung von Normen beizutragen oder hat sie dies anderen Disziplinen - oder einfach der sozialen Praxis selbst - zu überlassen?
Prof. Dr. Christoph Möllers, Jurist; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, derzeit Permanent Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin
Im Gespräch mit Prof. Dr. Wolfgang Knöbl, Soziologe; Direktor des Hamburger Instituts für Sozialforschung
Beginn der Veranstaltung: 20:00 Uhr / Einlass ab 19:30 Uhr
Quelle:
www.his-online.de